01.11.2003 · Fachbeitrag · Vor- /Nacherbschaft
Besteuerung des Vorerben als Vollerben (§ 6 ErbStG) verfassungsgemäß?
| Wird ein Verstoß des angewendeten Steuergesetzes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gerügt, so bedarf es eingehender Darlegung, dass der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit nicht eingehalten hat. Im Fall des § 6 ErbStG gehört dazu die Auseinandersetzung mit der Systematik des ErbStG, dem Gesamtkonzept des Gesetzgebers, insbesondere damit, dass der Vorerbe bürgerlich- rechtlich Erbe ist (§ 2100 BGB) (BFH, Beschluss 6.5.03, II B 73/02, BFH/NV 03, 1185). (Abruf-Nr. 032301) |
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