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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Vor- /Nacherbschaft

    Erwerb des Nacherben vom Vorerben

    | Erbringt der Vorerbe mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft aus dem Nachlass eine Leistung an den Nacherben, der dafür auf seine Anwartschaft verzichtet, so stellt der Verzicht keine Gegenleistung dar (FG München 6.11.02, 4 K 5600/00, rkr., EFG 03, 552). (Abruf-Nr. 031327) |