01.04.1997 · Fachbeitrag · Vorschenkungen
Steuererstattungen durch Berücksichtigung früherer Erwerbe nach § 14 ErbStG n.F.
| Die Zusammenrechnungsvorschrift des § 14 ErbStG hat die Reform der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nahezu unbeschadet überstanden. Die Freibeträge des § 16 ErbStG wurden jedoch deutlich erhöht. Das führt bei geschickter Gestaltung zu interessanten Steuererstattungen. |
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