01.03.1999 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Abgrenzung Veräußerungsgeschäft/ unentgeltliche Übertragung?
| Frage: Bei der Übertragung von Betriebsvermögen soll als Gegenleistung eine dauernde Last für einen Zeitraum von zwölf Jahren vereinbart werden. Sollte der Berechtigte früher sterben, verkürzt sich die dauernde Last entsprechend. Handelt es sich in diesem Fall um ein Veräußerungsgeschäft oder um eine unentgeltliche Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge? |
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