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  • 01.11.1998 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Die Übertragung von GmbH-Anteilen gegen Auflage oder Schuldenübernahme

    | Die Unternehmensnachfolge durch die Übertragung von GmbH-Anteilen bereits zu Lebzeiten des späteren Erblassers kann unter anderem als Schenkung unter einer Auflage oder gegen die Übernahme von Schulden erfolgen. Der folgende Musterfall erläutert die einkommensteuerrechtlichen Rechtfolgen (zur unentgeltlichen oder entgeltlichen Übertragung siehe ErbBstg 10/98, 13). Auf eine Unternehmensübergabe gegen Versorgungsleistungen wird in der kommenden Ausgabe der “Erbfolgebesteuerung” eingegangen. |