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  • 01.01.1994 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Einmalig günstige Steuerbedingungen für Unternehmensnachfolge

    | Im Ergebnis führt dieses Verhalten jedoch dazu, daß im Zeitpunkt der Entscheidung von Karlsruhe noch nicht bearbeitete Fälle der dann geltenden Rechtsprechung folgen müssen. Sollte sich also das Bundesverfassungsgericht für eine endgültige Abkopplung des ErbStG von den Einheitswerten entscheiden, die bisherige Handhabung für verfassungswidrig erklären und keine Übergangsfristen für neue gesetzgeberische Maßnahmen verfügen, würden zahlreiche Steuerpflichtige, die sich jetzt noch für eine vorweggenommene Erbfolge entscheiden, um den Lohn ihrer Bemühungen betrogen werden. Die vor der Entscheidung von Karlsruhe vorgenommenen notariellen Beurkundungen dürften nicht ausreichen. |