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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Gemischte Schenkung bei Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten des Erben

    | Schenkt der Vater seinem Sohn in vorweggenommener Erbfolge sein Vermögen (Grundstück), so kann dieser die unerfüllten Vermächtnis-ansprüche für sich und seine Schwestern gegen den Vater aus dem Erbfall der Mutter nicht direkt vom Steuerwert des Grundstücks erwerbsmindernd abziehen (FG München 17.3.94, 4 K 444/02, rkr., Abruf-Nr. 042611). |