01.02.1999 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Übertragung von GmbH-Anteilen unter Nießbrauchsvorbehalt
| Vorweggenommene Erbfolgen sind aus steuerlicher Sicht vor allem sinnvoll, wenn sie zu einer erheblichen Minderung der Steuerbelastung führen. Natürlich können sich vorweggenommene Erbfolgen auch aus anderen Gründen anbieten, zum Beispiel zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Ein nicht gerade gängiger, aber durchaus überlegenswerter Fall ist die Übertragung von Betriebsvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt. Der folgende Beitrag nennt die erforderlichen Voraussetzungen und schildert die (steuerlichen) Konsequenzen. |
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