01.04.1999 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Umsatzsteuerliche Gestaltungsfallen - Teil 2: Miteigentum an Betriebsgrundstück -
| Der Unternehmer, der das dem Unternehmen zuzuordnende Vermögen mittels vorweggenommener Erbfolge übertragen will, muß viele Steuervorschriften berücksichtigen. Gerade die Umsatzsteuer weist hier eine Reihe von Gestaltungsfallen auf, die der Unternehmer bei der Frage, wie er Verfügungen über Betriebsgrundstücke unter Lebenden im Vorgriff oder in Ersetzung der Erbfolge vornehmen will, unbedingt beachten sollte. Nachdem in der letzten Ausgabe der „Erbfolgebesteuerung“, Seiten 72 ff., die Besonderheiten bei der Übergabe einzelner Wirtschaftsgüter sowie der Geschäftsübertragung im ganzen dargestellt wurden, erläutert der folgende Beitrag die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Betriebsgrundstück. In der nächsten Ausgabe lesen Sie die Übertragung unter Nießbrauchsrechten. |
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