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  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Wie Sie trotz Vermögensverlagerungen Steuervorteile für die Familie erhalten

    | Gerade um Schenkungsteuerfreibeträge auszunutzen, werden Kinder von ihren Eltern oft mit Barem bedacht. Aus den gleichen Gründen werden „für Kinder Immobilien erworben“. Die folgenden Hinweise zeigen, worauf bei solchen Vermögensverlagerungen innerhalb der Familie bzw. auch bei Erbengemeinschaften zu achten ist, damit andere steuerliche Vergünstigungen wie z.B. Kindergeld, die Steuerfreiheit von Übertragungen eines Familienwohnheims auf den Ehegatten, günstige Depotgebühren oder den Schuldzinsenabzug nicht verloren gehen. |