01.02.1994 · Fachbeitrag · Zivilrecht:
Die gewinnbringende Erbschaftsausschlagung
| Wenn ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, so liegt dies auf den ersten Blick häufig daran, daß der Nachlaß ersichtlich überschuldet ist und der Erbe mit der weiteren Abwicklung des Nachlasses, insbesondere der Regulierung der Verbindlichkeiten, nicht belastet sein will, zumal auch persönliche Haftungsrisiken bestehen können. |
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