01.01.1994 · Fachbeitrag · Zivilrecht
Grundstücksübertragungen von Eltern an Kinder und Einbringung in eine vermögensverwaltende BGB-Gesellschaft
| Den Eheleuten V und M gehören Immobilien mit guten Renditeerwartungen, die sie unter dem Eindruck der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge noch auf ihre Kinder übertragen wollen, ohne den Einfluß darauf und die Einkünfte daraus vollends zu verlieren. In diesen Fällen wird von der Beratung regelmäßig vorgeschlagen, die Immobilien unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs zu übertragen. |
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