01.02.1997 · Fachbeitrag · Zugewinnausgleich von Todes wegen
Anrechnung lebzeitiger Schenkungen und Behandlung von Oderkonten
| Aus der Erbschaftsteuererklärung des am 6.9.96 verstorbenen 73jährigen Karl Neumann (KN) ergeben sich für das Finanzamt die allgemeinen Daten: KN, wohnhaft in O., im gesetzlichen Güterstand verheiratet mit Maria Neumann (MN), ein Sohn, 43 Jahre. MN ist nach einem Berliner Testament Alleinerbin; zwei Neffen von KN sind als Schlußerben benannt. Der Nachlaß wurde von der Witwe in Besitz genommen. Der enterbte Sohn hat seinen Pflichtteil (ohne Pflichtteilsergänzung) in Höhe von 844.250 DM geltend gemacht. Aus dem Testament erfährt das Finanzamt aufgrund eines entsprechenden Hinweises des Erblassers erstmalig, daß dieser seiner Frau 1992 Wertpapiere im Wert von 1,2 Mio DM geschenkt hat. Die Wertpapiere wurden aus dem Erlös einer Firmenbeteiligung gekauft. Die Schenkung wurde seinerzeit nicht angezeigt. Der Steuerwert des Nachlasses beträgt 2.532.750 DM. |
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