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  • 01.07.2006 | Zugewinngemeinschaft

    Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft

    von RA / StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn

    Der BFH hat sich in jüngerer Zeit mehrfach mit der Vorschrift des § 5 ErbStG beschäftigt: 

     

    Diese Entscheidungen sind Anlass, den Güterstand der Zugewinngemein­schaft nach dem ErbStG und die hiermit zusammenhängenden Gestaltungs­möglichkeiten und Gestaltungsgrenzen zusammenfassend darzustellen. 

     

    1. Gütertrennung versus (modifizierte) Zugewinngemeinschaft

    Wenn Ehepartner unterschiedlich vermögend sind, wird auch heute noch teilweise zum Güterstand der Gütertrennung geraten. Vereinbaren die Ehegatten tatsächlich Gütertrennung, kommt die Vorschrift des § 5 ErbStG, die den Zugewinnausgleichsanspruch im Falle der Beendigung der Zugewinngemeinschaft grundsätzlich freistellt, aber nicht zur Anwendung.