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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Zusammenrechnung

    Korrektur der Überprogression

    | Die Korrektur der Überprogression hat bei der Besteuerung des ersten Erwerbs stattzufinden, der mit den Vorerwerben aus dem vorangegangenen Zehn-Jahres-Zeitraum nicht mehr zusammenzurechnen ist. Die Festsetzung einer negativen Steuer ist ausgeschlossen. Ein nicht ausgeschöpfter Restbetrag ist bei einem nachfolgenden Erwerb zu berücksichtigen (BFH 30.1.02, II R 78/99, DStR 02, 630). (Abruf-Nr. 020405) |