29.01.2015 · Fachbeitrag · Pflichtteilsrecht
Pflichtteilsergänzungsansprüche: Stiftung liechtensteinischen Rechts keine wirksame Abschottung
| Die Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung an den Pflichtteilsberechtigten über Schenkungen i.S. des § 2325 Abs. 1 BGB kann sich auch auf Vermögensgegenstände erstrecken, die der Erblasser in eine Anstalt oder Stiftung liechtensteinischen Rechts eingebracht hat (BGH 3.12.14, IV ZB 9/14, Abruf-Nr. 173988 ). |
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