· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
§ 13a ErbStG: Übertragung von Gesellschaftsanteilen ohne oder mit Sonderbetriebsvermögen
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehören auch inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb einer Beteiligung an einer Gesellschaft i.S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG oder eines Anteils daran. Dabei kommt es regelmäßig zu Verzerrungen, wenn neben einem Mitunternehmeranteil auch Sonderbetriebsvermögen übertragen werden soll, wie ein Blick auf die jüngste Rechtsprechung zeigt. |
1. Finanzgerichtliche Rechtsprechung
Aus der finanzgerichtlichen Rechtsprechung sind nun zwei Fälle bekannt geworden, in denen aufgrund des Wortlautes des Gesetzes, den Vorgaben der Finanzverwaltung und der bisherigen Rechtsprechung des BFH zu §§ 13a, 13b ErbStG die Anerkennung der Steuerbefreiung gemäß §§ 13a, 13b ErbStG für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ohne oder mit Sonderbetriebsvermögen (SBV) versagt worden ist:
- FG Düsseldorf 25.10.16, 4 K 1380/14 Erb, ErbBstg 17, 244 f., EFG 17, 1523, Revision BFH II R 33/17;
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