· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Einkommensteuerliche Abgrenzungsfragen zwischen Einheitstheorie und Trennungstheorie
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| In einem 119 Textziffern umfassenden Beiladungsbeschluss hat sich der X. Senat des BFH mit der Anwendung der Trennungstheorie bei der teilentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG befasst und das BMF zum Beitritt zum Verfahren aufgefordert ( BFH 19.3.14, X R 28/12, Abruf-Nr. 142062 ). Hierzu stellt er zunächst die zurzeit noch geltende Auffassung der Finanzverwaltung und die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dar und leitet daraus Fragestellungen für den zu entscheidenden Sachverhalt ab. |
1. Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter
Der BFH geht zunächst umfassend auf die Auffassung der Finanzverwaltung und die höchstrichterliche Rechtsprechung ein.
1.1 Auffassung der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung ist seit jeher der Meinung, dass in Fällen der teilentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens unter Beteiligung von Mitunternehmerschaften der Vorgang in ein voll entgeltliches und ein voll unentgeltliches Geschäft aufzuteilen sei („strenge Trennungstheorie“). Hierzu verweist der BFH auf entsprechende Erlasse der Finanzverwaltung (unter anderem BMF 8.12.11, BStBl I 11, 1279 zur Anwendung des § 6 Abs. 5 EStG sowie BMF 12.9.13, BStBl I 13, 1164 unter II.1.a).
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