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  • · Fachbeitrag · Familienvermögen

    Die Übertragung von Immobilien steueroptimiert innerhalb der Familie gestalten

    von RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

    | In den letzten Jahrzehnten wurde in Deutschland erhebliches Immobilienvermögen geschaffen. Sowohl aus steuerlicher als auch strategischer Sicht kann es geboten sein, Ehegatten und Kinder schon zu Lebzeiten an diesen Vermögenswerten zu beteiligen. Gleichzeitig besteht aber die Sorge, dass das Familienvermögen nach der Übertragung durch Scheidung, Erbfall oder durch den Zugriff von Gläubigern zerschlagen werden könnte. Zudem wollen viele Schenker bis zum eigenen Versterben die Kontrolle über das Vermögen behalten, um bei unerwünschten Entwicklungen die Notbremse in Form einer Rückforderung ziehen zu können. Der Beitrag zeigt, wie eine steueroptimierte Gestaltung unter Berücksichtigung der Wünsche des Schenkers gelingen kann. |

    1. Vereinbarung eines vorbehaltenen Nießbrauchs

    1.1 Sachverhalt

    Die Eheleute M und F (Veräußerer) sind Miteigentümer einer Immobilie zu gleichen Teilen, die an ein gemeinsames Kind K1 (Erwerber) zu Alleineigentum übertragen werden soll. Im Zuge der Übertragung soll zugunsten der Veräußerer ein umfassendes Nutzungsrecht an dem vermieteten Grundbesitz bestellt werden. Die Mieteinkünfte sollen M und F zur Verfügung stehen. K1 beabsichtigt keine Eigennutzung der Immobilie. Mit den weiteren gemeinsamen Kindern K2 und K3 soll ein beschränkter Pflichtteilsverzicht vereinbart werden, wozu allerdings nur K2 bereit ist.

     

    1.2 Musterformulierung: Immobilienschenkung unter Vorbehaltsnießbrauch

    Der Formulierungsvorschlag beschränkt sich auf die Regelungen zur Grundstücksübertragung, zur Bestellung des Nießbrauchs sowie zum Erb- und Pflichtteilsrecht.