· Fachbeitrag · Praxisleitfaden
Mandantengespräch zum Jahresende: „Ein Blick zurück, ein Blick nach vorn“
von StB Dipl.-Kauffrau Dr. Katrin Dorn, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V., Partnerin bei MÖHRLE HAPP LUTHER, Hamburg
| Das Thema der „eigenen Nachfolge“ und „Versorgung“ steht bei Mandanten typischerweise zum Jahresende auf dem Plan. Was muss noch organisiert oder erledigt werden? Welche Vermögensübertragungen sollen noch dieses Jahr umgesetzt und an welchen Stellschrauben kann steuerlich noch gedreht werden? Für Sie als Steuerberater eine „Steilvorlage“, das Thema der Vermögens- und Nachfolgeplanung gemeinsam mit dem Mandanten auf den Prüfstand zu stellen. Nach dem Motto: Ein Blick zurück ‒ was hat sich getan, was wurde umgesetzt; ein Blick nach vorn ‒ wo besteht dringender Handlungsbedarf? Welche Ziele sollten für das neue Jahr vereinbart und dann auch erreicht werden? Mit dem nachfolgenden Leitfaden für das Mandantengespräch nebst „Notfallkoffer“ dürfte Ihnen die Umsetzung in der Praxis leichter fallen. |
1. Die ganzheitliche Beratung zum Thema im Blick haben
Im Mittelpunkt des Gesprächs steht die Nachfolgeplanung. Hier wird sich schnell zeigen, ob der Mandant nur einzelne Punkte regeln ‒ z. B. eine Immobilie noch in diesem Jahr übertragen ‒ oder das Thema ganzheitlich angehen möchte. Dabei sollte der Berater selbst stets das Ganze im Blick haben und auch bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen auf weitere Aspekte ‒ wie z. B. die Aktualisierung der Verträge, Vollmachten, Testamente ‒ hinweisen. Zudem bietet sich hier die Gelegenheit, nach Veränderungen im unternehmerischen und privaten Bereich zu fragen und zugleich auf geänderte rechtliche und auch steuerliche Rahmenbedingungen hinzuweisen.
2. Strategische Nachfolgeberatung im Blick
Der idealtypische Ablauf der strategischen Nachfolgeberatung umfasst folgende fünf Schritte :
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