· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Mithilfe des Vorbehaltsnießbrauchs einfach Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation) Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Bei Vermögensübertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge fällt oft eine empfindlich hohe Schenkungsteuer an. Mithilfe eines Vorbehaltsnießbrauchs lässt sich die Steuerbelastung jedoch drastisch reduzieren und dennoch die Vermögensübertragung realisieren. Wie das gelingt, zeigt der folgende Musterfall. |
1. Der Praxisfall
Die Eheleute Fischer übertragen ein Mehrfamilienhaus in Oldenburg, das an fremde Dritte vermietet ist und in ihrem alleinigen Eigentum steht, am 1.1.20 auf ihren Sohn Claas. Die Eheleute behalten sich jedoch das Nießbrauchsrecht vor, sodass alle Mieteinnahmen aus dem Objekt weiterhin den Eltern zufließen. Im Gegenzug sind alle laufenden Ausgaben des Objekts von den Eltern zu tragen. Frau Fischer hat am 1.1.20 das 63. Lebensjahr, Herr Fischer das 66. Lebensjahr vollendet, Sohn Claas ist 34 Jahre alt. Die jährliche Miete beträgt 130.000 EUR ohne Umlagen. Die Bewirtschaftungskosten betragen 18.000 EUR. Laut einem amtlichen Verkehrsgutachten ist das Grundstück 2,3 Mio. EUR wert (der Mindestwert laut § 184 Abs. 3 S. 2 BewG ist nicht unterschritten), der Ertragswert beträgt 2,5 Mio. EUR.
2. Bewertung der Schenkung der Höhe nach
Bei der Grundstücksübertragung handelt es sich um einen schenkungsteuerlichen Vorgang. Die Bewertung wird zum Stichtag der Schenkung auf den 1.1.20 vorgenommen. Mit der Schenkung im Zusammenhang stehende Lasten sind abzuziehen. Das Nießbrauchsrecht stellt für Claas eine Last dar und mindert damit den Immobilienwert. Um die schenkungsteuerlichen Folgen ziehen zu können, muss der Wert des übertragenen Vermögens ermittelt werden.
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