· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Übertragung eines Grundstücks gegen Rente aus ertrag- und schenkungsteuerlicher Sicht
von StB Hans Günter Christoffel, Bornheim
| Privater Grundbesitz wird in der Praxis unter nahen Angehörigen häufig unter Nießbrauchsbestellung oder gegen Vereinbarung einer Rente übertragen. Bei Rentenzahlungen wird der Barwert der Rente wie eine Verbindlichkeit vom Grundbesitzwert für schenkungsteuerliche Zwecke abgezogen. Ertragsteuerlich stellt sich dann jedoch die Frage, ob es sich bei der Rente um wiederkehrende Leistungen handelt, die sowohl beim Berechtigten als auch beim Zahlenden als Kaufpreisrente in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufgeteilt wird. Der folgende Ausgangsfall geht den ertragsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Problemen auf den Grund. |
1. Ausgangsfall
Vater V überträgt am 1.7.22 auf seinen Sohn S ein Mietwohngrundstück mit einem Verkehrswert von 2,5 Mio. EUR. Der Grundbesitzwert beläuft sich auf 1,8 Mio. EUR. Im Rahmen dieser Übertragung übernimmt S die auf dem Mietwohngrundstück noch lastenden Verbindlichkeiten von 500.000 EUR und zahlt V eine lebenslängliche Rente von monatlich 1.000 EUR. V ist zu Beginn der Rentenzahlung 63 Jahre alt. Sollte V vor seiner Ehefrau versterben, wird die Rente an die Ehefrau weitergezahlt, und zwar bis zu deren Tod. 3 Monate nach der Übertragung verstirbt V. Die Ehefrau ist im Übertragungs- und im Todeszeitpunkt des V 62 Jahre alt.
V hatte das Mietwohngrundstück zum 1.7.13 für 2,2 Mio. EUR erworben; davon entfielen 200.000 EUR auf den Grund und Boden. An Abschreibungen ergaben sich ab dem 1.7.13 jährlich 2 % von 2 Mio. EUR = 40.000 EUR.
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