· Fachbeitrag · Gemeinschaftliches Testament
Patchwork-Familie: Wechselwirkungen zwischen Testamentsauslegung und Pflichtteilsrecht
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Streitigkeiten über die Auslegung eines Testaments sind nichts Ungewöhnliches und führen immer wieder zu überraschenden Ergebnissen. Solange das Ergebnis einer Testamentsauslegung noch nicht feststeht, sollte vorschnelles Handeln vermieden werden. Der Musterfall zeigt, dass sich die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen als äußerst nachteilig erweisen kann, wenn sich die pflichtteilsberechtigte Person damit um ihre mögliche Erbenstellung bringt. |
1. Musterfall
Die Ehegatten M und F waren beide in zweiter Ehe verheiratet. Aus der Ehe zwischen M und F sind die gemeinsamen Söhne S und U hervorgegangen. Aus der ersten Ehe des Ehemanns M ist die Tochter T hervorgegangen. Ehemann M starb im Jahr 2015.
Im Jahr 1984 hatten M und F ein notarielles gemeinschaftliches Testament errichtet. Darin setzten sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmten für den Fall des gleichzeitigen Versterbens, dass die gemeinsamen ehelichen Kinder S und U zu gleichen Teilen Erben werden.
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