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  • · Fachbeitrag · Grundstücksübertragung

    Testament mit Vorausvermächtnis für ein gemischt genutztes Grundstück

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | § 13c ErbStG gewährt eine Steuerbefreiung von 10 % für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet sind (§ 13c Abs. 1 und 3 ErbStG ). Im Erbfall steht die Steuerbefreiung grundsätzlich den Erben entsprechend Ihrer Erbquote zu. Durch testamentarische Anordnungen oder eine frei vereinbarte Erbauseinandersetzung können sich aber Auswirkungen auf die Steuerbefreiung gemäß § 13c ErbStG ergeben. Ebenso gilt dies für die Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG sowie nach §§ 13a , 13b ErbStG . |

    1. Neffe N erhält zusätzlich ein Vorausvermächtnis

    § 13c Abs. 2 S. 1 ErbStG bestimmt zunächst, dass ein Erwerber den verminderten Wertansatz nicht in Anspruch nehmen kann, soweit er erworbene Grundstücke aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Letztwillige Verfügung ist das Testament, rechtsgeschäftliche Verfügung ist z.B. der Erbvertrag. In R E 13c Abs. 5 ErbStR 2011 werden als „klassische“ Instrumentarien einer Weitergabeverpflichtung genannt:

     

    • Sachvermächtnisse, die auf begünstigtes Vermögen gerichtet sind,