· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaft
Entgeltlicher Nießbrauchsverzichts bei Anteils- und Grundstücksveräußerungen
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Der BFH hatte sich jüngst mit den Folgen der vorzeitigen entgeltlichen Ablösung eines Nießbrauchs anlässlich der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zu befassen ( BFH 18.11.14, IX R 49/13, BStBl II 15, 224, ErbBstg 15, 70 f., Abruf-Nr. 174027 ). Schon in früheren Entscheidungen war der BFH auf die Folgen der vorzeitigen entgeltlichen Ablösung eines Nießbrauchs bei Grundstücksveräußerungen eingegangen. Aus der Rechtsprechung des BFH lassen sich interessante Gestaltungsüberlegungen im Vorfeld des Verkaufs sowohl von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als auch bei der Veräußerung von Grundstücken ableiten. |
1. Musterfall
Vater V war im Jahr 01 mit 90 % an einer GmbH mit einem Stammkapital von 35.000 EUR beteiligt. V schenkte seinem Sohn S im Jahr 01 einen Gesellschaftsanteil im Nennwert von 10.000 EUR und Anschaffungskosten (AK) von 123.060 EUR. Mit Vertrag vom 6.3.04 übertrug V seinem Sohn weitere Gesellschaftsanteile im Nennwert von 23.700 EUR gegen Vorbehalt des lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchs. V gebührten die während des Nießbrauchs auf die Beteiligungen entfallenden ausgeschütteten Gewinnanteile; nicht nur rechtlicher, sondern auch wirtschaftlicher Eigentümer dieser Anteile wurde aber S. Die AK des V für diese Anteile betrugen 293.270 EUR. Im November 06 verkauften S und V ihre Anteile. Auf die von S veräußerten Anteil entfiel ein Kaufpreis von 2.920.000 EUR. Im gleichen Zug verzichtete V auf seinen Nießbrauch gegen eine von S zu leistende Einmalzahlung von 1.679.800 EUR (kapitalisierter Wert des Nießbrauchs). S begehrt die Berücksichtigung dieser Zahlung als nachträgliche AK auf seine Beteiligung. V will wissen, ob die entgeltliche Ablösung bei ihm steuerliche Folgen auslöst.
Vater V hatte zudem mit notariellem Kaufvertrag vom 30.05.01 ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück für 600.000 EUR zum 1.7.01 (Übergang von Nutzungen und Lasten) erworben (Anteil Grund und Boden 30 %, AfA Gebäude 2 %) und mit Schenkungsvertrag vom 15.12.04 seiner Tochter unter Vorbehalt des lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchs im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen. Mit notariellem Kaufvertrag vom 13.06.08 verkaufte T das Mietwohngrundstück aufgrund eines unerwartet guten Angebots zum Kaufpreis von 800.000 EUR zum 1.7.08 (Übergang von Nutzungen und Lasten). Auch anlässlich dieses Verkaufs verzichtete V auf seinen Nießbrauch gegen eine von T zu leistende Einmalzahlung von 220.000 EUR (kapitalisierter Wert des Nießbrauchs). T begehrt die Berücksichtigung der Zahlung als nachträgliche AK auf das Grundstück. V will wissen, ob die entgeltliche Ablösung bei ihm steuerliche Folgen auslöst.
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