· Fachbeitrag · Musterfall
Liegenschaftszinssatz und Grundbesitzbewertung: BFH setzt neue Maßstäbe!
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Die äußerst dynamische Entwicklung der Immobilienpreise hat auch erhebliche Veränderungen bei der Grundbesitzbewertung bewirkt. Mitursächlich hierfür sind u. a. gestiegene Bodenrichtwerte und eine damit einhergehende Veränderung der Liegenschaftszinssätze, die häufig weit hinter den zum 1.1.09 im Bewertungsgesetz zugrunde gelegten Zinssätzen zurückbleiben. Und diese Problematik könnte sich durch die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Liegenschaftsverzinsung noch verschärfen, wie der nachfolgende Musterfall zeigt. |
1. Musterfall
Vater V hat seiner Tochter T mit notariellem Schenkungsvertrag vom 25.3.19 ein Grundstück mit einem kleinen Ladenlokal (Anteil Wohn- und Nutzfläche 15 %) und vier Wohnungen (Anteil Wohn- und Nutzfläche 85 %) übertragen. Im Vertrag sind die Auflassungserklärung und die Eintragungsbewilligung enthalten. Der Übergang der Nutzungen und Lasten soll laut Vertrag zum 1.7.19 stattfinden. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt am 24.5.19.
Die Jahresnettokaltmiete für das Ladenlokal beträgt 24.000 EUR und für die vier zu Wohnzwecken vermieteten Wohnungen 72.000 EUR. Die Immobilie ist im August 1989 fertiggestellt und bezugsfertig geworden und wird seitdem vermietet. Das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, ist 1.700 qm groß und ist nach der Verkehrsanschauung als eine wirtschaftliche Einheit zu beurteilen. Als angemessene Größe für den bebauten Grundstücksteil sind allerdings lediglich 1.000 qm anzusehen. Die weiteren 700 qm könnten problemlos für eine weitere Bebauung genutzt werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig