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  • · Fachbeitrag · Nießbrauchsrecht

    Vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen oder Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt war schon nach der vor 2009 maßgeblichen Rechtslage eine beliebte Gestaltung und ist seit 2009 aufgrund der durch das ErbStRG geänderten Rechtslage noch interessanter geworden. Sowohl nach alter als auch nach neuer Rechtslage relativieren sich die steuerlichen Vorteile aber erheblich, wenn zu einem späteren Zeitpunkt auf das Nießbrauchsrecht unentgeltlich verzichtet wird. Der BFH hat allerdings einen gegenüber der Berechnungsmethode der Finanzverwaltung günstigeren Berechnungsmodus gefunden, der die Folgen zumindest etwas abmildert. |

    1. Musterfall

    Ehemann V, geboren am 31.7.45 schenkte seinem Sohn S mit notariellem Übergabevertrag vom 1.12.08 einen 100 %-GmbH-Anteil mit einem Steuerwert von 3.600.000 EUR unter Nießbrauchsvorbehalt. Der Übergang von Nutzungen und Lasten erfolgte zum 1.1.09.

     

    Seine Ehefrau M, geboren am 25.3.48 schenkte dem Sohn S mit notariellem Übergabevertrag vom 1.12.11 ein zu Wohnzwecken vermietetes Mehrfamilienhaus mit einem Grundbesitzwert von 1.250.000 EUR unter Nießbrauchsvorbehalt. Der Übergang von Nutzungen und Lasten erfolgte zum 1.1.12.