· Fachbeitrag · Sachwertverfahren
Industriegrundstück wird anlässlich einer Betriebsaufspaltung im Sachwertverfahren bewertet
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde das Sachwertverfahren gemäß § 189 ff. BewG für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.15 an die „Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 5.9.12, BAnz AT 18.10.2012 B1“ angepasst (Brüggemann, ErbBstg 15, 298 ff.). Im folgenden Musterfall wird die alte und neue Rechtslage für die Bewertung eines mit einem industriellen Produktionsgebäude sowie einem Verwaltungsgebäude bebauten Grundstücks gegenübergestellt, das anlässlich einer Betriebsaufspaltung im Wege vorweggenommener Erbfolge übergeht. |
1. Musterfall
Unternehmer U ist Alleineigentümer eines mit einem in Massivbauweise errichteten industriellen Produktionsgebäudes (ohne Büro- und Sozialräume) sowie mit einem Verwaltungsgebäude bebauten Firmengrundstücks (11.250 qm). Bei dem bebauten Grundstück handelt es sich um eine wirtschaftliche Einheit i. S. des § 2 BewG. Unternehmer U überließ das Grundstück im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu einer angemessenen Miete an eine GmbH, deren Alleingesellschafter er war. Die GmbH nutzte das Grundstück für ihren Gewerbebetrieb. Die Gebäude wurden zum 1.9.86 (Rechtslage 2015) bzw. zum 1.9.87 (Rechtslage 2016) fertiggestellt.
Sie haben nach Rechtslage 2015 einen mittleren Ausstattungsstandard und nach Rechtslage 2016 einen Ausstattungsstandard zeitgemäß „Basis“ (Standardstufe 3). Die Bruttogrundflächen betragen 3.900 qm (Fertigungsgebäude) und 900 qm (dreistöckiges Verwaltungsgebäude).
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