· Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt für den Eigentümer und seinen Ehegatten
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Grundstücksschenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt werden regelmäßig mit folgenden Zielen übertragen: Abzug des Kapitalwerts des Nießbrauchs, die mehrfache Ausnutzung der Freibeträge nach § 16 ErbStG durch vorgezogene Schenkungen, insbesondere des Freibetrags von 400.000 EUR für die Kinder oder auch eine niedrige Steuerprogression. |
1. Neuauflage Nießbrauchserlass vom 30.9.13
Die Übertragung einer Immobilie des Privatvermögens unter Nießbrauchsvorbehalt bereitet in der Regel weder einkommen- noch schenkungsteuerrechtlich besondere Probleme. Die einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer dinglicher sowie obligatorischer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist von der Finanzverwaltung im neugefassten Nießbrauchserlass (BMF vom 30.9.13, BStBl I 13, 1184, im Folgenden: Nießbrauchserlass) umfassend geregelt. Auch die schenkungsteuerrechtliche Behandlung stellt die Praxis aufgrund der in der neugefassten Richtlinie R E 7.4 ErbStR 2011 gegebenen Erläuterungen vor keine besonderen Probleme. Weder der Nießbrauchserlass noch die ErbStR 2011 gehen aber auf die Folgen ein, wenn sich der die Immobilie schenkende Eigentümerehegatte das Nießbrauchsrecht nicht nur für sich selbst, sondern auch für seinen Ehegatten vorbehält.
2. Musterfall
Vater V, geboren am 3.1.45 und verheiratet mit Frau M, geboren am 25.3.53, erwarb 1993 für umgerechnet 4.000.000 EUR ein 1975 errichtetes Geschäftsgrundstück, das er seitdem vermietete.
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