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  • 21.03.2018 · IWW-Abrufnummer 200256

    Oberlandesgericht Celle: Beschluss vom 30.01.2018 – 9 W 13/18

    Die Schenkung eines Kommanditanteils an eine ungeborene Leibesfrucht kann nicht vor der Geburt in das Handelsregister eingetragen werden.

    Die Schenkung eines Kommanditanteils an einer wirtschaftenden Wind-KG an eine ungeborene Leibesfrucht dürfte nicht als lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft frei von einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wirksam werden.


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    RechtsgebietBGBVorschriften§§ 1, 111, 1822, 1912, 1923 BGB