· Fachbeitrag · Beschränkte Steuerpflicht
EuGH-Vorlagebeschluss: Wegzugsbesteuerung in die Schweiz konform mit EU-Recht?
von RA StB Dr. Thomas Stein, FA StR, Ulm
| Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG regelt eine Besteuerung gemäß § 17 Abs. 1 EStG auch ohne Anteilsveräußerung. Anwendungsvoraussetzung ist, dass eine natürliche Person die inländische unbeschränkte Steuerpflicht beendet und länger als 10 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war. Die Norm bezweckt die Vermeidung von Steuerausfällen bei Wegzug ins Ausland durch Schaffung eines Ersatzrealisationstatbestands für Anteile an (in- und ausländischen) Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %. |
1. Bedeutung des § 6 AStG in der Nachfolgeplanung
Der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht werden nach § 6 Abs. 1 S. 2 AStG unentgeltliche Übertragungen von § 17-EStG-Anteilen auf nicht unbeschränkt steuerpflichtige Personen gleichgestellt.
Schenkungen und Erbfälle können daher Steuerfolgen nach § 6 AStG auslösen, wenn der Empfänger als Auslandsansässiger nicht der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt und Übertragungsgegenstand eine Beteiligung im Sinne des § 17 EStG ist. Deshalb ist § 6 AStG bei der Nachfolgeplanung mit auslandsansässigen Empfängern stets zu beachten.
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