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  • 08.05.2014 · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Checkliste Verwaltungsvermögenstest

    | Die aufgrund der Überprüfung des ErbStG durch das BVerfG befürchteten Verschlechterungen für die Steuerverschonungen gemäß §§ 13a, 13b ErbStG veranlassen Berater und Mandanten verstärkt, noch vor einer durch die Entscheidung des BVerfG bewirkten Rechtsänderung Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen. Dabei kommt dem Bestehen des Verwaltungsvermögenstests (§ 13b Abs. 2 ErbStG) eine entscheidende Bedeutung zu. |