· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Privatvermögen: 32 Fragen zur Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Die folgende Checkliste dient der Vorbereitung des Mandantengesprächs, wenn der Mandant Miterbe von Privatvermögen geworden ist. In der Folgeausgabe (ErbBstg 12/2018) wird der Beitrag mit dem weniger häufigen Fall der Erbauseinandersetzung von Betriebs- und Privatvermögen (Mischnachlässe) fortgesetzt. |
1. Einführung
Schon 1985 hat der IX. Senat des BFH (BFH 9.7.85, IX R 49/83, BStBl II 85, 722; BFH 22.9.87, IX R 15/84, BStBl II 88, 250) entgegen seiner früheren Rechtsprechung für den Bereich des Privatvermögens die Auffassung vertreten, dass der Erbfall und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft keine rechtliche Einheit bilden und die Erbauseinandersetzung entsprechend dem bürgerlichen Recht als selbstständiges Rechtsgeschäft anzusehen ist. In der Folge haben sich der III. und der I. Senat dieser Auffassung angeschlossen (BFH 6.2.87, III R 203/83, BStBl II 87, 423; BFH 28.1.87, I R 85/80, BStBl II 87, 616). Im Jahr 1990 hat der Große Senat (BFH 5.7.90, GrS 2/89, BStBl II 90, 837) diese Rechtsprechung erneut bestätigt und sie auch für die Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen für anwendbar erklärt. Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist seitdem entsprechend dem bürgerlichen Recht als selbstständiges Rechtsgeschäft unter Lebenden zu werten.
2. Fragen zur Erbengemeinschaft
Die folgende Checkliste geht unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen auf Einzelfragen zu dem in der Praxis häufigen Fall der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen ein.
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