· Fachbeitrag · Familienpoolgesellschaften ‒ Teil 1
Nachfolgegestaltung: Wann eignet sich der Familienpool und was ist die richtige Rechtsform?
von RA und Notar Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA, FA für Erbrecht u. FA für Handels- u. Gesellschaftsrecht, Münster
| Durch den Einsatz eines Familienpools kann die Vermögensnachfolge gerade bei komplexen Vermögen optimal strukturiert werden. Die nachfolgenden Generationen können auf diese Weise als Gesellschafter an dem Vermögen der Familie beteiligt werden, wobei die Stimmrechte zunächst noch überproportional bei den „Senioren“ verbleiben können. Diese Gestaltung bietet sich bereits bei mittleren Vermögen an. Bei Großvermögen wird der Berater den Einsatz eines Familienpools zwingend in Betracht ziehen müssen, da so eine „Zersplitterung“ des Vermögens vermieden und eine langfristig rentable Vermögensverwaltung sichergestellt werden kann. Bei der Nachfolgegestaltung mithilfe eines Familienpools sind allerdings diverse zivil- und steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, die in dieser Beitragsserie genau analysiert werden. |
1. Typische Einsatzbereiche eines Familienpools
Der Einsatzbereich und die erheblichen Gestaltungsspielräume durch den Einsatz eines Familienpools sollen anhand des nachfolgenden Fallbeispiels deutlich gemacht werden.
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Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Gütertrennung und haben die Kinder T und S, die beide verheiratet sind und bereits jeweils zwei eigene noch minderjährige Kinder haben.
F ist Eigentümerin von zwei vermieteten Immobilien mit einem Verkehrswert von jeweils ca. 3 Mio. EUR sowie von einem selbst bewohnten Einfamilienhaus im Wert von ca. 1 Mio. EUR. Zudem verfügt F über ein Aktiendepot mit einem Kurswert von derzeit 4 Mio. EUR (Anschaffung aller Papiere vor 2009). Eine der Immobilien ist für 200.000 EUR im Jahr an einen gewerblichen Mieter vermietet und ist nur sehr schwer anders zu nutzen. Die andere Immobilie ist an diverse Privatpersonen zu Wohnzwecken vermietet und erbringt jährliche Mieteinnahmen von ca. 150.000 EUR. Da sich die Immobilien bereits seit Generationen im Familienbesitz befinden, sind sie steuerlich komplett abgeschrieben. Beide Mehrfamilienhäuser sind noch jeweils mit Krediten von 1 Mio. EUR belastet. Das Vermögen stammt komplett aus der Familie von F, hatte im Zeitpunkt der Zuwendung aber nur einen Wert von 2 Mio. EUR.
Gestaltungsziel: Das Vermögen soll langfristig für die Familie erhalten bleiben und steueroptimiert auf die Kinder und Enkelkinder übertragen werden, wobei M und F die größtmögliche Flexibilität behalten wollen. Insbesondere wollen sie sich im Alter nicht finanziell einschränken müssen. Die Kinder T und S haben einen vertrauensvollen Umgang miteinander und auch bereits gemeinsam eine erfolgreiche Immobilieninvestition ohne Streit realisiert. |
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