· Fachbeitrag · Kennen Sie den Güterstand Ihrer Mandanten?
Die „Güterstandsfalle“: Auswirkungen ausländischen Familienrechts auf die Besteuerung im Inland
von RA/StB Dr. Thomas Stein, Stein & Partner mbB, Ulm
| Im Familienrecht tätige Juristen werden ständig konfrontiert mit ausländischen Güterständen, sie sind mit den daraus resultierenden Rechtsfragen im Bereich des Familienrechts vertraut. Bedeutsam ist aber, dass ausländische Güterstände auch in steuerlicher Hinsicht andere Rechtsfolgen nach sich ziehen können, als dies bei deutschen Güterständen der Fall ist. Vor diesem Hintergrund betrachtet die nachfolgende Beitragsserie steuerrechtliche Einordnungen anhand einer Grundkategorisierung der ausländischen Güterstände. |
1. Bedeutung ausländischer Güterstände ‒ Überblick und Problemaufriss
Ausländische Güterstände sind in vielfältiger Hinsicht nicht nur zivilrechtlich, sondern auch steuerrechtlich von Relevanz. Betroffen sind nicht nur verheiratete Ehegatten, die nach Deutschland zugezogen sind. Die Beurteilung von ausländischen Güterständen hat auch Auswirkungen auf Inlandssachverhalte, sofern die Ehegatten nach den einschlägigen international-privatrechtlichen Regelungen dem ausländischen Güterrechtsregime unterliegen. Für die güterrechtlichen Verhältnisse sind aus deutscher Sicht für Ehen, die nach dem 29.1.19 geschlossen wurden, die europäischen Güterrechtsverordnungen maßgebend. Ehen, die vor dem 29.1.19 geschlossen wurden, sind in güterrechtlicher Hinsicht weiterhin nach Art. 15, 14 EGBGB zu beurteilen. Daneben kann sich das anzuwendende Güterrecht auch aus vorrangig zu beachtenden völkerrechtlichen Verträgen ergeben.
Während international-privatrechtliche Beurteilungen von Güterständen im Familienrecht fast zum „Tagesgeschäft“ gehören, sind sie im Bereich des Steuerrechts eher ein Fremdkörper. Ungeachtet dessen knüpfen steuerrechtliche Würdigungen vielfach an die güterstandsbezogenen Würdigungen an.
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