· Fachbeitrag · Steuerabkommen Deutschland/Schweiz
Die Schweizer Abgeltungsteuer
von RA StB Dr. Claudia Klümpen-Neusel, Senior Managerin, PwC AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
| Deutschland und die Schweiz, als die beiden Vertragsstaaten, initiierten ein Abkommen, mit dem bisher unversteuertes Vermögen deutscher Steuerpflichtiger auf Schweizer Bankkonten nachversteuert und künftige Erträge einer laufenden Abgeltungsteuer unterworfen werden sollen. Künftige Erträge sollen mit einer der deutschen Steuer auf Kapitalerträge vergleichbaren Abgeltungsteuer von 26,375 % belastet werden. |
1. Allgemeine Bestimmungen (Abkommen Teil 1)
Teil 1 bestimmt insbesondere die vom Abkommen erfassten „Vermögenswerte“. Sowohl die Nachversteuerung als auch die künftige Abgeltungsteuer beziehen sich danach nur auf Vermögen, das auf Schweizer Konten und Depots verbucht ist. Nicht erfasst werden hingegen Vermögenswerte, die in Schließfächern gelagert werden, oder Versicherungsverträge (mit einer Rückausnahme für Versicherungsmäntel als Sonderform einer individuellen Vermögensverwaltung; diese gelten als Vermögenswerte i.S. des Abkommens).
Im Hinblick auf die Regularisierung (abgeltende Besteuerung für die Vergangenheit und lastenfreie Rückkehr in das deutsche Steuersystem) bisher unversteuerten Vermögens bedeutet dies, dass beispielsweise diejenigen Gegenstände, die ein deutscher Steuerpflichtiger in einem Schweizer Schließfach verwahrt (z.B. Gold oder Tafelpapiere), nicht mithilfe des Abkommens in die Legalität zurückgeführt werden können - hier bliebe nur die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.
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