· Fachbeitrag · Abgabenordnung
Wann beginnt bei einer Schenkung die Festsetzungsfrist?
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Bei einer Schenkung endet die Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO) nicht schon mit Einreichung der Anzeige der Schenkung gemäß § 30 ErbStG, sondern erst mit Einreichung der vom FA angeforderten Schenkungsteuererklärung ‒ so das FG Münster mit Urteil vom 24.11.22. |
Sachverhalt
Der Kläger K erhielt am 22.9.14 von seiner Mutter einen Geldbetrag geschenkt unter der Auflage, diesen nach Abzug der Schenkungsteuer als Eigenkapital in seine GmbH, deren Alleingesellschafter K ist, einzubringen. Die GmbH sollte mit diesem Geld ein bestimmtes Grundstück erwerben, was auch im selben Jahr erfolgte. Den Kaufpreis beglich die GmbH am 30.12.14.
K zeigte die Schenkung am 16.12.14 beim FA an und gab als Schenkungsgegenstand eine mittelbare Anteilsschenkung an. Das FA forderte am 5.1.15 die Schenkungssteuererklärung an, die K am 26.2.15 beim FA einreichte und in der er wie in der Anzeige als Schenkungsgegenstand eine mittelbare Anteilsschenkung angab. Das FA veranlagte erklärungsgemäß unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
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