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  • 25.01.2024 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    „Worst-Case-Fall“ abgewendet: Unsicherheit bei der GrESt nun doch vom Tisch

    | In der Erbfolgebesteuerung haben wir in Heft 12/2023 auf S. 303 ff. über die Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer aufgrund des MoPeG berichtet. Danach war fraglich geworden, ob es z. B. bei Aufnahme eines Sohnes in ein Einzelunternehmen mit Grundbesitz zur Fortführung der bisherigen Steuerbefreiungsvorschriften in § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG kommen sollte. Zum Glück wurde im Jahresendspurt der „Worst-Case-Fall“ dann doch noch abgewendet. Für einschlägige Beratungsfälle herrscht damit zumindest wieder Planungssicherheit. |