· Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Beerdigung des Ex-Gatten: Kosten sind keine Unterhaltsleistung
| Muss ein Steuerzahler die Beerdigungskosten für seinen Ex-Ehegatten bezahlen, handelt es nicht um als Sonderausgaben abzugsfähige Unterhaltsleistungen, sondern um eine außergewöhnliche Belastung, die der zumutbaren (Eigen-)Belastung unterliegt, so der BFH. |
Nach Auffassung des BFH liegen keine Unterhaltsleistungen vor, weil die Zahlungen wegen des Todes nicht „an“ den Ehegatten geleistet wurden. Die Übernahme der Beerdigungskosten ist lediglich als allgemeine außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG abziehbar (BFH 20.8.14, X R 26/12, Abruf-Nr. 143397).
Quelle: ID 43139500