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  • 25.11.2024 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    Prozesskosten zur Abwehr der Rückabwicklung einer Schenkung

    | Wendet ein Steuerpflichtiger nach Annahme einer Schenkung im Rahmen eines Übergabe- und Altenteilvertrags über ein Forstgut Prozesskosten zur Abwehr einer Rückabwicklung des Vertrags auf, sind diese Aufwendungen als agB zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige seine lebensnotwendigen Bedürfnisse ganz überwiegend aus den Erträgen des von der Rückübertragung bedrohten Forstbetriebs bestritten hat (so FG Niedersachsen 15.5.24, 9 K 28/23; Rev. BFH VI R 22/24, Abruf-Nr. 243968 ). Der Verlust der (materiellen) Existenzgrundlage i. S. d. § 33 Abs. 2 S. 4 EStG erfordert danach keinen dauerhaften Verlust der materiellen Lebensgrundlage. Die verbleibenden Einkünfte müssen dafür auch nicht zwingend unterhalb des Grundfreibetrags liegen. |