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  • 10.05.2013 · Fachbeitrag · Bayerisches Landesamt für Steuern

    Vorzugsaktien können Quote für begünstigte Anteile erhöhen

    | Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG betriebliches Schonvermögen, wenn Erblasser oder Schenker am Nennkapital zu mehr als 25 % beteiligt waren. Inwieweit stimmrechtslose Vorzugsaktien im Rahmen einer Poolregelung in Hinsicht auf die Quote von einem Viertel berücksichtigt werden, erläutert das Bayerische LfSt (19.2.13, S 3812b.1.1 - 7/4 St 34) im Einvernehmen mit den anderen Länder-Finanzbehörden anhand praxisbezogener Beispiele. |