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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Optionsverschonung: keine Saldierung des Werts mehrerer wirtschaftlicher Einheiten

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | Lebensversicherungen, die zur Sicherung und Tilgung betrieblicher Bankdarlehen abgeschlossen wurden, zählen mit dem Rückkaufswert und nicht mit der Ablaufleistung zum steuerpflichtigen Erwerb. Erwirbt der Erbe mehrere wirtschaftliche Einheiten des Betriebsvermögens, für die in einem Fall ein positiver Wert und für die übrigen Einheiten negative Werte festgestellt wurden, sind die Werte für Zwecke der Optionsverschonung nicht zu saldieren ‒ wie das FG Münster in seinem Urteil vom 11.4.24 (3 K 959/22 Erb) klargestellt hat. |

     

    Sachverhalt

    Der im Jahr 2012 verstorbene Erblasser E wurde von seiner Ehefrau und den Klägern beerbt. E war Gesellschafter der W-GbR (50 %). Die GbR finanzierte den Erwerb ihres Betriebsvermögens mit Bankdarlehen, die durch Lebensversicherungsverträge ihrer Gesellschafter abgesichert wurden und die nach Fälligkeit der Lebensversicherungen durch die Versicherungssummen getilgt werden sollten. Bis zur Fälligkeit der Lebensversicherungen war die Darlehenstilgung ausgesetzt; die Bank war verpflichtet, ihre Darlehensforderungen vorrangig aus der Lebensversicherungssumme zu befriedigen. Die Ansprüche aus den Lebensversicherungen waren an die Bank abgetreten. Folgende Lebensversicherungen bestanden:

     

    • Bestandsverzeichnis
    Lebensversicherung/Ablauf/versicherte Person
    Ansatz laut Finanzamt
    Ansatz laut Kläger und FG
    Differenz

    Nr. 1/2013/einer der Kläger, im Jahr 2013 wurde die Ablaufleistung i. H. v. 1.543.624 EUR zur Darlehenstilgung verwendet, Nominalbetrag des Darlehens: 3,8 Mio. EUR

    1.543.624 EUR Ablaufleistung

    1.374.059 EUR Rückkaufswert

    169.565 EUR

    Nr. 2/2012/Erblasser, Auszahlung der Todesfallleistung i. H. v. 2.325.351,40 EUR an die Bank, Nominalbetrag des Darlehens 3,25 Mio. EUR

    2.325.351 EUR Todesfallleistung

    2.325.351 EUR Todesfallleistung

    0 EUR

    Nr. 3/2014/Erblasser, keine Todesfallleistung, im Jahr 2014 wurde die Ablaufleistung i. H. v. 2.127.574,60 EUR zur Darlehenstilgung verwendet, Nominalbetrag des Darlehens 2,65 Mio. EUR

    1.895.604 EUR Rückkaufswert

    1.895.604 EUR Rückkaufswert

    0 EUR

    Summe

    5.764.579 EUR

    5.595.014 EUR

    169.565 EUR