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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Verschonungsabschlag bei Schenkung von Anteilen an drei GmbHs

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | Werden am selben Tag jeweils gesonderte Verträge über die Schenkung von Anteilen an verschiedenen GmbHs geschlossen, liegt dem nicht notwendig ein einheitlicher Schenkungswille zugrunde ‒ so das FG Münster mit Urteil vom 9.7.18. |

     

    Sachverhalt

    Kläger K erhielt von seinem Vater V im Wege der Schenkung Anteile an drei GmbHs jeweils mit Wirkung zum 31.10.15. Die drei Schenkungsverträge wurden am selben Tag abgeschlossen, jedoch separat wie folgt beurkundet:

     

    • A-GmbH: V war mit 76 % beteiligt, er übertrug 64 % der Anteile an K unter Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauchs.