· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Verschonungsabschlag bei Schenkung von Anteilen an drei GmbHs
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Werden am selben Tag jeweils gesonderte Verträge über die Schenkung von Anteilen an verschiedenen GmbHs geschlossen, liegt dem nicht notwendig ein einheitlicher Schenkungswille zugrunde ‒ so das FG Münster mit Urteil vom 9.7.18. |
Sachverhalt
Kläger K erhielt von seinem Vater V im Wege der Schenkung Anteile an drei GmbHs jeweils mit Wirkung zum 31.10.15. Die drei Schenkungsverträge wurden am selben Tag abgeschlossen, jedoch separat wie folgt beurkundet:
- A-GmbH: V war mit 76 % beteiligt, er übertrug 64 % der Anteile an K unter Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauchs.
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