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  • 01.10.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Aufgabenkreis des Testamentsvollstreckers

    | Ein Testamentsvollstrecker (TV) ist nach § 31 Abs. 5 S. 1 ErbStG zur Abgabe einer ErbSt-Erklärung für einen Erwerber nur verpflichtet, wenn sich die ­Testamentsvollstreckung auf den Erwerbsgegenstand bezieht und das FA die Abgabe vom TV verlangt (BFH 11.6.13, II R 10/11, Abruf-Nr. 132984 ). |