08.11.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
BFH verneint erneut den Erlass der Erbschaftsteuer
| Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen kommt auch dann nicht in Betracht, wenn eine nach ertragsteuerlichen Bilanzierungsgrundsätzen anzusetzende Gesellschafterforderung am Stichtag wirtschaftlich gesehen nicht mehr werthaltig ist (BFH 17.4.13, II R 13/11, Abruf-Nr. 133447 ). |
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