01.10.2015 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Keine Steuerbefreiung: Erbe aus zwingenden beruflichen Gründen gehindert, das Familienheim zu beziehen
| Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG für ein Familienheim scheidet aus, wenn der Erwerber von vornherein gehindert ist, die Wohnung in dem von Todes wegen erworbenen Einfamilienhaus für eigene Wohnzwecke zu nutzen und deshalb auch tatsächlich nicht einzieht (BFH 23.6.15, II R 13/13, Abruf-Nr. 145378 ). |
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