29.01.2014 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Verfassungswidrigkeit des ErbStG – Frage nach der Rückwirkung
| Der BFH hat zu dem ab 2009 geltenden ErbStG entschieden, dass die Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens (1 BvL 21/12) auf Antrag des Steuerpflichtigen auszusetzen ist (BFH 21.11.13, II B 46/13, ErbBstg 14, 1, Abruf-Nr. 133941 ). |
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