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  • 19.12.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

    | Der BFH hält nicht mehr an seiner Rechtsprechung fest, nach der eine Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Steuerbescheids ausscheidet, wenn zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unver­ein­barkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz (GG) aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für die Zukunft aufgeben wird. |