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  • · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    § 203 BewG: Neuer Basiszins für die Unternehmensbewertung

    | Das BMF (2.1.12, IV D 4 - S 3102/07/0001 ) hat den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren mit 2,44 % bekannt gegeben. Dieser Prozentsatz ist für die Wertermittlungen bei verschenktem oder vererbtem Betriebsvermögen im laufenden Jahr 2012 anzuwenden. |

     

    Der Prozentsatz ist Grundlage bei der Ermittlung des gemeinen Werts von Betriebsvermögen unter Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach § 200 BewG, wenn dieses nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Hierdurch kann der Wert von Betriebsvermögen oder Anteilen an Gesellschaften auf der Grundlage der Ertragsaussichten nach § 11 Abs. 2 BewG ermittelt werden. Maßgebend ist dabei der Durchschnittsertrag aus den Betriebsergebnissen der letzten drei abgelaufenen Wirtschaftsjahre, der mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert wird. Der Faktor ist der Kehrwert des Kapitalisierungszinssatzes. Dieser Kapitalisierungszinssatz setzt sich zusammen aus dem variablen Basiszinssatz und einem pauschalen Risikozuschlag von 4,5 %. Er berücksichtigt pauschal neben dem Unternehmerrisiko auch Fungibilität, Wachstum oder inhaberabhängige Faktoren.

     

    PRAXISHINWEIS | Bei einem Basiszins von 2,44 % in 2012 beträgt der Faktor 14,41. Es gilt: Je geringer der Basiszinsatz, desto höher ist der Multiplikator. Für 2011 lag der Kapitalisierungsfaktor bei einem Basiszins von 3,43 % noch bei 12,64.

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 32 | ID 31345360