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  • · Fachbeitrag · Erbbaurecht

    „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ reformiert GrESt in Erbbaurechtsgestaltungen

    von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

    | Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums war bereits eines der zentralen Themen im Bundestagswahlkampf 2021, wobei das Erbbaurecht auch aus grunderwerbsteuerlicher Sicht einen bedeutenden Baustein lieferte. Am 12.10.22 hat das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ nunmehr einen Maßnahmenplan vorgelegt, der unter anderem die Beseitigung der Benachteiligung von Erbbaurechten vorsieht. Der Deutsche Erbbaurechtsverband sieht hierin bereits einen richtigen Lösungsansatz (siehe PM v. 13.10.22), doch es gibt noch viel zu tun. Politisches Ziel soll eine grundlegend verstärkte Mobilisierung von Bauland sein; wobei gerade das Erbbaurecht für Investoren ‒ auch für Zwecke der GrESt ‒ insgesamt deutlich attraktiver werden soll. |

    1. Politisches Maßnahmenpaket

    Das Erbbaurecht wurde vor ca. 100 Jahren als Instrument des sozialen Städtebaus entwickelt, als Wohnraum vielerorts bereits knapp war. Auch heute gibt es in vielen deutschen Städten zu wenig Wohnungen, um der Nachfrage gerecht zu werden. Deshalb überrascht es nicht, dass auch das Erbbaurecht jetzt eine Renaissance erfährt. Allerdings kann das Erbbaurecht die Probleme nicht alleine lösen. Es ist allenfalls ein Baustein von vielen, um letztlich mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Sein Bekanntheitsgrad soll durch eine aktuelle politische Agenda nunmehr erhöht werden. Inhalte und Ziele, wie z. B. eine Sozialbindung, können mit dem Grundstücksnutzer über die gesamte Laufzeit eines Erbbaurechtsvertrags und somit über einen deutlich längeren Zeitraum als bei einem Grundstücksverkauf vereinbart werden.

     

    Die Abgabe oder die Vermietung von Liegenschaften unterhalb des Verkehrswertes oder Marktpreises soll den Kommunen zukünftig haushaltsrechtlich ermöglicht werden. Einige Länder befinden sich hier bereits auf einem guten Weg. Es besteht jedoch noch reichlich Diskussionsbedarf bezüglich konkreter haushaltsrechtlicher Anpassungen. Auch im Zusammenwirken von öffentlichen und privaten Wohnungsunternehmen bei der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum spielen kommunale Wohnungsbestände eine wichtige Rolle. Bei Bedarf erscheint auch der Rückkauf ehemaliger kommunaler Wohnungsbestände sinnvoll, um bezahlbaren Wohnraum nachhaltig zu sichern und damit insgesamt für Entspannung auf den Wohnungsmärkten zu sorgen.